Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1 Die Leistungen der Gebäudereinigung Bertels OHG erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

1.2 Abweichungen oder Ergänzungen des Auftraggebers, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind für die Gebäudereinigung Bertels OHG unverbindlich. Einer Einbeziehung anderer Bedingungen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung.

 

 

2. Angebot und Vertragsschluss

 

2.1 Die Angebote der Gebäudereinigung Bertels OHG sind stets freibleibend, die Bindungsfrist beträgt 30 Tage.

 

2.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Gebäudereinigung Bertels OHG kommt durch die Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber und der Annahme durch die Gebäudereinigung Bertels OHG zustande. 

 

 

3. Vertragsgegenstand, Abnahme der Leistung und Gewährleistung

 

3.1Der Umfang der geschuldeten Leistung der Gebäudereinigung Bertels OHG richtet sich nach dem Angebot. Die Leistungen werden wie im Angebot vereinbart ausgeführt. Die Gebäudereinigung Bertels OHG verpflichtet sich, geeignetes Personal, Materialien sowie technische Ausstattung zur Erbringung der geschuldeten Leistung zu stellen. Darüber hinaus ist die Gebäudereinigung Bertels OHG berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten anderer Unternehmen zu bedienen.

 

3.2 Die Leistungen der Gebäudereinigung Bertels OHG gelten als dem Auftrag entsprechend ausgeführt und abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich in schriftlicher Form einen begründeten Einwand erhebt.

 

3.3 Der Gebäudereinigung Bertels OHG wird im Falle von beanstandeter Mängel die Möglichkeit der Nachbesserung in einer angemessenen Frist eingeräumt.

 

3.4 Eine Minderung bzw. Herabsetzung der Vergütung oder aber die Kündigung des Vertrages anstelle der Nachbesserung kann der Auftraggeber verlangen, wenn die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht beseitigt werden kann. Gleiches tritt ein, wenn die Nachbesserung für die Gebäudereinigung Bertels OHG unzumutbar ist.

 

3.5 Schadensersatz kann lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden, der Schaden ist dabei auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

 

4. Obliegenheiten des Auftraggebers

 

4.1 Sämtliche Flächen und Räumlichkeiten, die gemäß den vertraglichen Bestimmungen gereinigt oder bearbeiten werden sollen, sind der Gebäudereinigung Bertels OHG zu den vereinbarten Terminen ausreichend zugänglich zu machen.

 

4.2 Gefahrenquellen, die potentiell eine Gefährdung des Personals oder Gerätschaften der Gebäudereinigung Bertels OHG darstellen, sind zu beseitigen. Ist eine Beseitigung nicht möglich, so ist auf die Gefahrenquelle hinzuweisen und kenntlich zu machen.

 

4.3 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom für die vertragsgemäß durchzuführenden Tätigkeiten der Gebäudereinigung Bertels OHG zur Verfügung.

 

4.4 Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Räumlichkeiten sind der Gebäudereinigung Bertels OHG zur Verfügung zu stellen.

 

 

5. Haftung

 

5.1 Die Gebäudereinigung Bertels OHG haftet für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt auch für Schäden, die durch von der Gebäudereinigung Bertels OHG für die zur Erbringung der Vertragsleistung eingesetzten Dritten, sofern der Gebäudereinigung Bertels OHG kein Auswahlverschulden trifft.

 

5.2 Bei Schäden, die nachweislich auf die Reinigungsmaßnahmen der Gebäudereinigung Bertels OHG zurückzuführen sind, haftet die Gebäudereinigung Bertels OHG im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

 

 

6. Zahlungsbestimmungen

 

6.1 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Entgelte werden monatlich durch die Gebäudereinigung Bertels OHG in Rechnung gestellt. Dies trifft jedoch nicht zu, sofern einzelvertraglich etwas anderes bestimmt worden ist.

 

6.2 Das in Rechnung gestellte Entgelt ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und auf die von der Gebäudereinigung Bertels OHG angegebene Bankverbindung zu leisten.

 

 

7. Vertragsdauer

 

7.1Der Vertrag wird, sofern nichts anderes zwischen der Gebäudereinigung Bertels OHG und dem Auftraggeber bestimmt, für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

 

7.2 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende. Nach 12 Monaten kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

 

 

8. Gerichtsstand

 

Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, gilt bei aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtstand der Sitz der Gebäudereinigung Bertels OHG.

 

 

9. Datenspeicherung

 

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Gebäudereinigung Bertels OHG geschäftsnotwendige Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verwaltet werden. Es wird ferner auf die Datenschutzbestimmungen der Gebäudereinigung Bertels OHG verwiesen.

 

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Gebäudereinigung Bertels OHG Dortmund